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Mit Urteil vom
12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass man durch
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der "Praxis für Podologe - Barbara Zander" .
Grundgesetz
Art. 5 (Auszug)
1. Jeder hat das
Recht seine Meinung in Wort Schrift und Bild frei zu
äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein
zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die
Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk
und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
2. Diese Rechte
finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den
gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der
persönlichen Ehre.
3. Im Einklang mit
diesem Artikel aus dem Grundgesetz, berichte ich hier über
Internetseiten und deren Informationen, die jedermann frei
zugänglich sind.
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